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Mietpreisbremse – Zahlst du zu viel?
In Gebieten mit Mietpreisbremse darf die Miete bei Neuvermietung maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Viele Mieterinnen und Mieter zahlen dennoch mehr als gesetzlich zulässig – oft ohne es zu wissen. Wir prüfen, ob deine Miete im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben liegt und berechnen deine mögliche Rückforderung.
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Mietspiegel-Abgleich
Vergleich mit aktuellen lokalen Mietspiegeldaten
Rückforderung berechnen
Ermittlung deines Erstattungsanspruchs
Musterbrief
Automatisch generiertes Rüge-Schreiben
Was ist die Mietpreisbremse?
Die Mietpreisbremse ist ein gesetzliches Instrument zum Schutz von Mieterinnen und Mietern in angespannten Wohnungsmärkten. Sie begrenzt die zulässige Miethöhe bei Neuvermietungen auf maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Das Gesetz gilt in über 400 deutschen Gemeinden und Städten, darunter alle Großstädte und viele Ballungsgebiete. Die Mietpreisbremse wurde eingeführt, um die rasant steigenden Mieten in gefragten Wohnlagen einzudämmen und bezahlbaren Wohnraum zu erhalten.
Gilt unter anderem in: Berlin, München, Hamburg, Frankfurt am Main, Köln, Stuttgart, Düsseldorf, Leipzig, Bremen, Hannover und vielen weiteren Städten.
Was wir für dich prüfen
01
Gilt die Mietpreisbremse?
Wir prüfen, ob deine Adresse in einem ausgewiesenen Gebiet mit Mietpreisbremse liegt. Die Geltungsbereiche werden von den Bundesländern festgelegt und regelmäßig aktualisiert.
02
Ortsübliche Vergleichsmiete
Abgleich mit dem lokalen Mietspiegel deiner Stadt. Wir berechnen die zulässige Höchstmiete (ortsübliche Vergleichsmiete + 10% Aufschlag) basierend auf Lage, Größe und Ausstattung deiner Wohnung.
03
Ausnahmen prüfen
Bestimmte Wohnungen sind von der Mietpreisbremse ausgenommen: Neubauten mit Erstbezug nach dem 01.10.2014, umfassend modernisierte Wohnungen und Fälle, in denen die Vormiete bereits höher lag.
04
Rückforderung berechnen
Falls du zu viel zahlst, berechnen wir deine Rückforderung für bis zu 30 Monate rückwirkend ab dem Zeitpunkt deiner Rüge. So erfährst du genau, welcher Betrag dir zusteht.
Beispielrechnung: So viel kannst du sparen
Deine Miete
1.200€ kalt pro Monat
Vergleichsmiete
900€ laut Mietspiegel
Zulässig (+ 10%)
990€ Höchstmiete
💰 Deine Ersparnis
210€ zu viel – jeden Monat!

Rückforderung für 30 Monate:
6.300€
In diesem Beispiel liegt die monatliche Miete 210€ über der zulässigen Höchstmiete. Bei einer Mietdauer von 30 Monaten seit Mietbeginn ergibt sich eine Gesamtrückforderung von 6.300€. Dies ist kein Einzelfall – viele Mieterinnen und Mieter zahlen unwissentlich zu viel.
So funktioniert unser Checker
Unser Mietpreisbremsen-Checker führt dich in wenigen Minuten durch einen einfachen Prozess. Du gibst zunächst deine Adresse ein, damit wir prüfen können, ob die Mietpreisbremse in deinem Gebiet gilt. Anschließend erfassen wir Details zu deiner Wohnung wie Größe, Ausstattung und Baujahr. Auf Basis dieser Informationen gleichen wir deine Miete mit dem lokalen Mietspiegel ab und berechnen die zulässige Höchstmiete. Falls deine Miete zu hoch ist, erstellen wir automatisch ein rechtssicheres Rüge-Schreiben, das du direkt an deinen Vermieter senden kannst.
Wann greift die Mietpreisbremse?
Die Mietpreisbremse gilt bei Neuvermietung
Die Mietpreisbremse greift ausschließlich bei Neuvertragsabschlüssen, also wenn du als neue Mieterin oder neuer Mieter in eine Wohnung einziehst. Für bestehende Mietverhältnisse gelten weiterhin die regulären Regelungen zur Mieterhöhung.
Wichtig: Die Bremse gilt auch bei Vertragsverlängerungen mit neuen Konditionen sowie bei Staffelmiet- und Indexmietverträgen, sofern diese nach Inkrafttreten der Mietpreisbremse in deinem Gebiet abgeschlossen wurden.
Die zeitliche Geltung der Mietpreisbremse ist in den meisten Bundesländern zunächst auf fünf Jahre befristet, kann aber verlängert werden. Aktuell gilt sie in den meisten betroffenen Gebieten mindestens bis 2025.
Diese Ausnahmen musst du kennen
Neubau nach 01.10.2014
Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals bezogen wurden, sind von der Mietpreisbremse ausgenommen. Bei diesen Neubauten kann der Vermieter die Miete frei festlegen, unabhängig von der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Umfassende Modernisierung
Bei umfassend modernisierten Wohnungen gilt die Mietpreisbremse ebenfalls nicht. Als umfassend gilt eine Modernisierung, wenn mindestens ein Drittel der Gebäudesubstanz erneuert wurde und die Kosten mindestens ein Drittel des Neubauwerts betragen.
Vormiete war bereits höher
Wenn die Vormiete bereits über der zulässigen Grenze lag, darf der Vermieter diese Miethöhe auch beim neuen Mietvertrag fortführen. Allerdings muss er dich unaufgefordert über die Höhe der Vormiete informieren – sonst verfällt dieses Privileg.
Wichtig: Die Rüge ist erforderlich

⚠️ Ohne Rüge keine Rückforderung
Die Mietpreisbremse greift nicht automatisch. Du musst die überhöhte Miete aktiv und schriftlich beim Vermieter rügen. Erst ab dem Zeitpunkt der Rüge kannst du zu viel gezahlte Miete zurückfordern.
Wichtig: Die Rüge muss innerhalb von 30 Monaten nach Mietbeginn erfolgen. Danach verfällt dein Rückforderungsanspruch für die bereits gezahlten Beträge.
Was muss die Rüge enthalten?
  • Eindeutige Bezeichnung als Rüge der überhöhten Miete
  • Bezug auf die Mietpreisbremse
  • Aufforderung zur Mitteilung der Berechnungsgrundlage
  • Datum und Unterschrift
Unser Tool erstellt das rechtssichere Rüge-Schreiben automatisch für dich. Du musst es nur noch ausdrucken, unterschreiben und per Einschreiben an deinen Vermieter senden. So bist du auf der sicheren Seite und kannst deine Ansprüche geltend machen.
Deine Rechte als Mieterin oder Mieter
Auskunftsrecht
Du hast das Recht, von deinem Vermieter Auskunft über die Vormiete zu verlangen. Er muss dir mitteilen, wie hoch die letzte Miete war und ob Ausnahmen von der Mietpreisbremse vorliegen.
Rückforderung
Nach erfolgter Rüge kannst du zu viel gezahlte Miete für bis zu 30 Monate rückwirkend zurückfordern. Der Vermieter muss den Betrag innerhalb einer angemessenen Frist erstatten.
Kündigungsschutz
Dein Vermieter darf dir nicht wegen der Rüge oder Rückforderung kündigen. Du bist durch das Mietrecht umfassend geschützt, wenn du deine Rechte geltend machst.
Prüfe jetzt, ob du zu viel zahlst
Die Überprüfung dauert nur 2 Minuten und könnte dir tausende Euro einsparen. Viele Mieterinnen und Mieter in Deutschland zahlen unwissentlich mehr Miete, als gesetzlich zulässig ist. Mit unserem kostenlosen Checker findest du schnell und unkompliziert heraus, ob auch du betroffen bist.
Unser Tool vergleicht deine Miete mit dem aktuellen Mietspiegel, berücksichtigt alle relevanten Ausnahmen und berechnet deine exakte Rückforderung. Falls du zu viel zahlst, erhältst du sofort ein fertiges Rüge-Schreiben, das du direkt verwenden kannst.
400+
Gemeinden
mit Mietpreisbremse in Deutschland
10%
Maximalgrenze
über ortsüblicher Vergleichsmiete
30
Monate
rückwirkende Rückforderung möglich